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Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte vom 28.07.1999.
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden durch eine "Änderung der Tierärztegebührenordnung"(GOT), eine Verordnung des Bundes, ab Juli 2017 pauschal um 12% angepasst.
§4 der GOT schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist.
Unsere Praxis ist daher gehalten, Ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Sie haben die Möglichkeit in bar oder per EC-
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